Verwalterzustimmung beim Wohnungskauf
Alles, was Käufer und Verkäufer wissen müssen
Wer eine Wohnung kauft, denkt meist zuerst an den Kaufpreis, die Lage und den Zustand der Immobilie. Doch bei Eigentumswohnungen gibt es oft noch eine zusätzliche Hürde: die Verwalterzustimmung.
Sie ist ein rechtlicher Schritt, der vor allem in älteren Teilungserklärungen und Gemeinschaftsordnungen zu finden ist und über den nicht selten Unklarheit herrscht.
Gerade in Reutlingen, Tübingen und Umgebung stoßen Käufer und Verkäufer immer wieder auf diese Klausel – und sind überrascht, dass ein Dritter, nämlich der Hausverwalter, dem Verkauf zustimmen muss.
Was hat es damit auf sich? Wann ist die Zustimmung Pflicht? Und warum wird sie von vielen als nicht mehr zeitgemäß empfunden?
In diesem Beitrag erklären wir Ihnen alles Wichtige – verständlich, praxisnah und mit Blick auf unsere Erfahrungen als Immobilienmakler in der Region.
Sie ist ein rechtlicher Schritt, der vor allem in älteren Teilungserklärungen und Gemeinschaftsordnungen zu finden ist und über den nicht selten Unklarheit herrscht.
Gerade in Reutlingen, Tübingen und Umgebung stoßen Käufer und Verkäufer immer wieder auf diese Klausel – und sind überrascht, dass ein Dritter, nämlich der Hausverwalter, dem Verkauf zustimmen muss.
Was hat es damit auf sich? Wann ist die Zustimmung Pflicht? Und warum wird sie von vielen als nicht mehr zeitgemäß empfunden?
In diesem Beitrag erklären wir Ihnen alles Wichtige – verständlich, praxisnah und mit Blick auf unsere Erfahrungen als Immobilienmakler in der Region.
Verwalterzustimmung beim Wohnungskauf: Bedeutung und rechtliche Grundlagen
Was ist die Verwalterzustimmung?
Die Verwalterzustimmung ist eine formale Genehmigung, die der Hausverwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) erteilen muss, bevor ein Eigentumsübergang im Grundbuch eingetragen werden kann.
Sie dient dazu, dass die Gemeinschaft – vertreten durch den Verwalter – prüfen kann, wer neuer Miteigentümer wird.
Rechtlich geregelt ist sie im Wohnungseigentumsgesetz (WEG), genauer in § 12 WEG.
Dort heißt es, dass in der Gemeinschaftsordnung festgelegt werden kann, dass ein Verkauf der Wohnung der Zustimmung des Verwalters bedarf. Ohne diese Regelung im Vertrag oder in der Teilungserklärung gibt es keine Zustimmungspflicht.
Mit anderen Worten: Der Verwalter hat kein generelles gesetzliches Vetorecht – nur wenn die Zustimmungspflicht schriftlich vereinbart wurde, ist sie verbindlich.
Wann ist eine Verwalterzustimmung erforderlich?
Eine Zustimmungspflicht gilt nur, wenn sie ausdrücklich in der Teilungserklärung oder Gemeinschaftsordnung festgehalten ist.
Diese Dokumente sind Bestandteil des Grundbuchs und für jede Wohnung separat einsehbar.
Typische Formulierungen lauten zum Beispiel:
„Die Veräußerung des Wohnungseigentums bedarf der Zustimmung des Verwalters.“
Sobald eine solche Klausel existiert, gilt:
Ja – die Zustimmungspflicht steht im Bestandsverzeichnis des Grundbuchs.
Praktisch bedeutet das:
Die Verwalterzustimmung ist eine formale Genehmigung, die der Hausverwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) erteilen muss, bevor ein Eigentumsübergang im Grundbuch eingetragen werden kann.
Sie dient dazu, dass die Gemeinschaft – vertreten durch den Verwalter – prüfen kann, wer neuer Miteigentümer wird.
Rechtlich geregelt ist sie im Wohnungseigentumsgesetz (WEG), genauer in § 12 WEG.
Dort heißt es, dass in der Gemeinschaftsordnung festgelegt werden kann, dass ein Verkauf der Wohnung der Zustimmung des Verwalters bedarf. Ohne diese Regelung im Vertrag oder in der Teilungserklärung gibt es keine Zustimmungspflicht.
Mit anderen Worten: Der Verwalter hat kein generelles gesetzliches Vetorecht – nur wenn die Zustimmungspflicht schriftlich vereinbart wurde, ist sie verbindlich.
Wann ist eine Verwalterzustimmung erforderlich?
Eine Zustimmungspflicht gilt nur, wenn sie ausdrücklich in der Teilungserklärung oder Gemeinschaftsordnung festgehalten ist.
Diese Dokumente sind Bestandteil des Grundbuchs und für jede Wohnung separat einsehbar.
Typische Formulierungen lauten zum Beispiel:
„Die Veräußerung des Wohnungseigentums bedarf der Zustimmung des Verwalters.“
Sobald eine solche Klausel existiert, gilt:
- Jeder Verkauf – egal ob an Privatperson oder Unternehmen – benötigt die Genehmigung.
- Schenkungen können ebenfalls betroffen sein, wenn sie rechtlich als Veräußerung gelten.
- Die Zustimmung muss vor der Grundbucheintragung vorliegen, sonst kann das Eigentum nicht übertragen werden.
Ja – die Zustimmungspflicht steht im Bestandsverzeichnis des Grundbuchs.
Praktisch bedeutet das:
- Käufer und Verkäufer sollten vor dem Notartermin prüfen, ob eine Zustimmungspflicht besteht.
- Der Notar fordert dann nach dem Kaufvertrag die Zustimmung beim Verwalter an.
- Ohne diesen Schritt kann das Grundbuchamt die Umschreibung verweigern.
Wohnungskauf und Zustimmungspflicht: Ablauf und Praxis
Der Sinn hinter der Zustimmungspflicht
Ursprünglich hatte die Verwalterzustimmung einen nachvollziehbaren Zweck:
Die Eigentümergemeinschaft sollte vor finanziell unsicheren oder problematischen Käufern geschützt werden.
Der Verwalter kann im Rahmen der Zustimmung prüfen:
Schritt-für-Schritt: So läuft die Verwalterzustimmung ab
Bearbeitungsdauer:
In der Praxis dauert die Zustimmung meist ein bis drei Wochen, abhängig von der Auslastung des Verwalters und der Schnelligkeit bei der Unterlagenprüfung.
Kosten:
Ursprünglich hatte die Verwalterzustimmung einen nachvollziehbaren Zweck:
Die Eigentümergemeinschaft sollte vor finanziell unsicheren oder problematischen Käufern geschützt werden.
Der Verwalter kann im Rahmen der Zustimmung prüfen:
- Bonität des Käufers (Zahlungsfähigkeit, Schufa-Auskunft)
- Seriosität (keine problematische Nutzung der Wohnung geplant)
- Harmonisches Miteinander in der Gemeinschaft
Schritt-für-Schritt: So läuft die Verwalterzustimmung ab
- Prüfung der Teilungserklärung
Käufer oder Verkäufer (oft der Makler) prüft, ob eine Zustimmungspflicht existiert. - Kaufvertrag beim Notar
Im Kaufvertrag wird vermerkt, dass die Zustimmung eingeholt werden muss. - Anfrage beim Verwalter
Der Notar oder der Verkäufer stellt offiziell den Antrag auf Zustimmung. - Prüfung durch den Verwalter
Bonitätsunterlagen des Käufers werden eingereicht, z. B. Finanzierungsbestätigung. - Erteilung der Zustimmung
Der Verwalter gibt eine schriftliche Erklärung ab, meist als „Zustimmungserklärung zur Veräußerung“. - Weiterleitung ans Grundbuchamt
Der Notar legt die Erklärung dem Grundbuchamt vor, damit der Eigentumsübergang eingetragen werden kann.
Bearbeitungsdauer:
In der Praxis dauert die Zustimmung meist ein bis drei Wochen, abhängig von der Auslastung des Verwalters und der Schnelligkeit bei der Unterlagenprüfung.
Kosten:
- Üblich sind Gebühren zwischen 50 und 300 Euro.
- Wer zahlt, ist oft in der Gemeinschaftsordnung geregelt – meist der Verkäufer.
- In manchen Fällen übernimmt der Käufer freiwillig die Kosten.
Herausforderungen und Kritik an der Verwalterzustimmung
Warum die Zustimmungspflicht oft als nicht mehr zeitgemäß gilt
In vielen Gemeinschaften ist die Zustimmungspflicht heute eher Formalsache:
Das liegt auch daran, dass Käufer meist bereits eine Finanzierungszusage einer Bank vorlegen müssen – eine zusätzliche Prüfung durch den Verwalter bringt daher selten neue Erkenntnisse.
Hoher Ressourcenaufwand für Verwalter und Käufer
Die Zustimmungspflicht bedeutet zusätzlichen Aufwand:
In vielen Gemeinschaften ist die Zustimmungspflicht heute eher Formalsache:
- Die überwiegende Mehrheit der Verwalter lehnt kaum jemanden ab.
- Die Bonitätsprüfung wird oft nur oberflächlich durchgeführt.
- Der Verwaltungsaufwand steht häufig in keinem Verhältnis zum Nutzen.
Das liegt auch daran, dass Käufer meist bereits eine Finanzierungszusage einer Bank vorlegen müssen – eine zusätzliche Prüfung durch den Verwalter bringt daher selten neue Erkenntnisse.
Hoher Ressourcenaufwand für Verwalter und Käufer
Die Zustimmungspflicht bedeutet zusätzlichen Aufwand:
- Für Verwalter: Prüfung der Unterlagen, Schriftverkehr mit Notar und Parteien, Fristen einhalten.
- Für Käufer: Bereitstellung zusätzlicher Dokumente, mögliche Verzögerung beim Kauf.
- Für Verkäufer: Warten auf die Zustimmung, bevor der Kaufpreis fließen kann.
Fazit: Verwalterzustimmung beim Wohnungskauf – Wichtiges auf einen Blick
Die Verwalterzustimmung ist ein Relikt aus Zeiten, in denen Eigentümergemeinschaften stärker kontrollieren wollten, wer ihnen als neuer Miteigentümer „vor die Tür“ kommt.
Auch wenn sie heute oft nur Formsache ist, kann sie den Kaufprozess verzögern, wenn man nicht rechtzeitig darauf achtet.
Unsere Empfehlungen:
Sie planen einen Wohnungskauf oder -verkauf?
Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie persönlich und begleiten Sie durch den gesamten Prozess.
Auch wenn sie heute oft nur Formsache ist, kann sie den Kaufprozess verzögern, wenn man nicht rechtzeitig darauf achtet.
Unsere Empfehlungen:
- Frühzeitig prüfen – Teilungserklärung oder Gemeinschaftsordnung einsehen.
- Rechtzeitig beantragen lassen – am besten direkt nach dem Notartermin.
- Unterlagen vollständig liefern – so vermeiden Sie Nachfragen und Verzögerungen.
- Kosten klären – damit es keine Überraschungen gibt.
Sie planen einen Wohnungskauf oder -verkauf?
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