Update zur Heizungsförderung 2024

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Alles, was Sie wissen müssen

Viele Hauseigentümer stehen vor der Herausforderung, ihre alte Heizung gegen ein klimafreundliches System auszutauschen. Doch der Umstieg auf erneuerbare Energien kann teuer sein. Gut also, dass der Staat hilft! Seit 2024 gibt es neue Fördermöglichkeiten für den Heizungstausch. In diesem Artikel erklären wir Ihnen alles Wichtige zur neuen Heizungsförderung.

Heizungsförderung 2024: Grundlagen und Änderungen

Die Bundesregierung will den Klimaschutz voranbringen. Ein wichtiger Teil davon ist, wie wir unsere Häuser heizen. Ab 2024 soll jede neue Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien laufen. All das wurde im neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) festgelegt.

Viele Menschen fragen sich, wie sie das bezahlen sollen. Deshalb gibt es die neue Heizungsförderung. Sie soll helfen, alte Heizungen gegen neue, umweltfreundliche Heizungen auszutauschen. Besonders Menschen mit wenig finanziellen Mitteln sollen unterstützt werden.

Überblick über die wichtigsten Änderungen ab 2024

Die neue Förderung bringt einige Veränderungen mit sich:

1. Es gibt eine einheitliche Grundförderung von 30 Prozent für alle förderfähigen Heizungen.
2. Zusätzliche Boni können die Förderung auf bis zu 70 Prozent erhöhen.
3. Die förderfähigen Kosten werden auf 30.000 Euro pro Wohneinheit begrenzt.
4. Ein neuer Ergänzungskredit hilft bei der Finanzierung.
5. Die Antragstellung erfolgt nach Vertragsabschluss, aber vor Beginn der Arbeiten.

Zuständigkeiten: KfW und BAFA

Früher musste man für verschiedene Förderungen zu unterschiedlichen Stellen. Das wird jetzt einfacher:

- Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) ist ab 2024 für fast alle Heizungsförderungen zuständig. Hier beantragen Sie Zuschüsse und Kredite für Ihre neue Heizung.

- Das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) kümmert sich weiterhin um Förderungen für Gebäudenetze und andere Energiesparmaßnahmen wie Dämmung oder neue Fenster.

Heizungsförderung: Fördersätze und Boni im Detail

Grundförderung von 30% für alle förderfähigen Heizungssysteme: Egal ob Wärmepumpe, Pelletheizung oder Solarthermie – alle klimafreundlichen Heizungen bekommen die gleiche Grundförderung. Sie beträgt 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Das macht den Vergleich verschiedener Systeme einfacher.

Einkommensabhängiger Bonus von bis zu 30%: Wer wenig verdient, bekommt mehr Hilfe. Haushalte mit einem Jahreseinkommen unter 40.000 Euro können zusätzlich 30 Prozent Förderung bekommen. Wichtig: Dieser Bonus gilt nur für eine selbstgenutzte Wohnung.

Klimageschwindigkeits-Bonus von bis zu 20%: Wer schnell handelt, wird belohnt. Der Klimageschwindigkeits-Bonus gibt es für den Austausch besonders alter oder ineffizienter Heizungen:
- 20% extra bis Ende 2024
- 15% bis Ende 2028
- Danach sinkt der Bonus alle zwei Jahre um 3%
Dieser Bonus gilt ebenfalls nur für selbstgenutzte Wohnungen.

Effizienz-Bonus für bestimmte Wärmepumpen: Besonders effiziente Wärmepumpen bekommen 5 Prozent extra. Das gilt für:
- Wärmepumpen mit Wasser, Erdreich oder Abwasser als Wärmequelle
- Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel

Emissionsminderungs-Zuschlag für Biomasseheizungen: Wer eine besonders saubere Biomasseheizung einbaut, kann 2.500 Euro zusätzlich bekommen. Die Heizung muss dafür sehr strenge Grenzwerte für Feinstaub einhalten.

Maximale Förderhöhe und Kumulierung der Boni: Insgesamt kann die Förderung auf bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten steigen. Das ist die absolute Obergrenze. Bei einem Einfamilienhaus mit maximal förderfähigen Kosten von 30.000 Euro wären das 21.000 Euro Zuschuss.

Heizungsförderung und energetische Sanierung: Weitere Aspekte

Förderfähige Kosten und deren Staffelung nach Wohneinheiten

Die Förderung ist bei Mehrfamilienhäusern etwas komplizierter:
- Erste Wohneinheit: 30.000 Euro förderfähige Kosten
- Zweite bis sechste Wohneinheit: je 15.000 Euro
- Ab der siebten Wohneinheit: je 8.000 Euro

Ein Beispiel: Bei einem Haus mit 8 Wohnungen wären das insgesamt 121.000 Euro förderfähige Kosten.

Förderung für Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung

Neben der Heizung gibt es auch Förderung für andere Energiesparmaßnahmen:

- Dämmung, neue Fenster oder Türen: bis zu 20 % Zuschuss
- Anlagentechnik wie Lüftungsanlagen: bis zu 20 % Zuschuss
- Heizungsoptimierung: 15 % Grundförderung plus mögliche Boni

Für diese Maßnahmen können Sie jährlich bis zu 60.000 Euro pro Wohneinheit als förderfähige Kosten ansetzen.

Der neue Ergänzungskredit: Konditionen und Voraussetzungen

Zusätzlich zum Zuschuss gibt es einen günstigen Kredit. Der Ergänzungskredit hat folgende Vorteile:

- Bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit
- Günstigere Zinsen als bei normalen Bankkrediten
- Extra-Zinsvorteil für Haushalte mit Einkommen bis 90.000 Euro

Um den Kredit zu bekommen, brauchen Sie eine Förderzusage für den Zuschuss.

Übergangsregelungen und Fristen für die Antragstellung

Der Übergang zur neuen Förderung soll möglichst reibungslos ablaufen:

- Seit dem 1. Januar 2024 gilt die neue Förderung.
- Bis 31. August 2024 können Sie mit dem Heizungstausch beginnen und den Antrag bis 30. November 2024 nachreichen.
- Seit dem 1. September 2024 muss der Antrag vor Beginn der Arbeiten gestellt werden.


(H3) Besonderheiten für Wohnungseigentümergemeinschaften und Vermieter

Für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) und Vermieter gelten teilweise andere Regeln:

- WEGs können einen gemeinsamen Antrag für das ganze Haus stellen.
- Vermieter können maximal 30 % Förderung bekommen (kein Einkommens- oder Klimageschwindigkeits-Bonus).

Praktische Umsetzung der Heizungsförderung

Hier ist Ihre Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Antragstellung:

1. Informieren Sie sich über förderfähige Heizungssysteme.
2. Holen Sie Angebote von Heizungsfachbetrieben ein.
3. Schließen Sie einen Vertrag ab (mit Vorbehalt der Förderung).
4. Registrieren Sie sich im KfW-Kundenportal.
5. Füllen Sie den Online-Antrag aus.
6. Reichen Sie alle nötigen Unterlagen ein.
7. Warten Sie auf die Förderzusage.
8. Beginnen Sie mit dem Heizungstausch.

Erforderliche Unterlagen und Nachweise

Für den Antrag brauchen Sie:

- Personalausweis oder Reisepass
- Grundbuchauszug
- Einkommensteuerbescheide (für Einkommensbonus)
- Vertrag mit dem Heizungsbauer
- Technische Daten der neuen Heizung

Rolle der Energieberater und Heizungsfachbetriebe

Experten können Ihnen bei der Förderung helfen:

- Energieberater erstellen einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP).
- Heizungsfachbetriebe bestätigen die technischen Details für den Antrag.

Tipps zur Kombination verschiedener Fördermöglichkeiten

Sie können verschiedene Förderungen kombinieren:

- Heizungsförderung plus Förderung für Gebäudedämmung
- Zuschuss plus Ergänzungskredit
- Bundesförderung plus mögliche regionale Förderprogramme

Achtung: Die Gesamtförderung darf 60 % der Kosten nicht übersteigen.

Fazit: Die Heizungsförderung 2024 macht den Umstieg attraktiv

Die neue Heizungsförderung ab 2024 bietet viele Möglichkeiten, den Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme zu finanzieren. Mit Zuschüssen von bis zu 70 Prozent und günstigen Krediten wird der Heizungstausch für viele Hausbesitzer erschwinglicher.

Besonders Menschen mit geringem Einkommen und diejenigen, die schnell handeln, profitieren von den neuen Regelungen. Auch wenn das System auf den ersten Blick kompliziert erscheint, lohnt sich eine genaue Prüfung der Fördermöglichkeiten.

Wichtig ist, sich rechtzeitig zu informieren und die Antragsfristen im Blick zu behalten. Mit der richtigen Vorbereitung und Unterstützung durch Fachleute gelingt der Wechsel zu einer umweltfreundlichen Heizung.

Haben Sie Fragen zur Heizungsförderung oder suchen Sie eine Immobilie in Reutlingen, Tübingen und Umgebung? Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung!