Das neue Gebäudeenergiegesetz ab dem 01.01.2024: Was Sie wissen müssen

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Die Energiewende – sie ist nicht nur ein Schlagwort, sondern ein Beitrag zum weltweiten Klimaschutz und ein Bestandteil der Zukunft Deutschlands.

Besonders im Gebäudebereich stehen jetzt mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) ab dem 1. Januar 2024 große Veränderungen an.

Doch was bedeutet das für Sie als Immobilien-Eigentümer, Mieter oder Vermieter?

Die Energiewende im Gebäudebereich

Mehr als ein Drittel des deutschen Energiebedarfs wird dafür verwendet, unsere Gebäude zu heizen und mit Warmwasser zu versorgen.

Für viele von uns stehen Veränderungen in den nächsten Jahren an, denn fast die Hälfte dieser Gebäude werden mit Erdgas beheizt und immerhin noch ein Viertel mit Heizöl.

Damit das Ziel erreicht wird, nämlich bis 2045 die Nutzung von fossilen Brennstoffen im Gebäudebereich komplett einstellen zu können, tritt das neue Gesetz schon am 01.01.2024 in Kraft.

Was ändert das Gebäudeenergiegesetz?

Das neue Gebäudeenergiegesetz sieht ab dem 1. Januar 2024 einen signifikanten Umstieg auf erneuerbare Energien beim Einbau neuer Heizungen vor.

Ein mutiger Schritt, um die gegebenen Energieziele bis 2045 zu erreichen. In knapp zwei Jahrzehnten könnten alle Heizungen in Deutschland vollständig mit erneuerbaren Energien betrieben werden – noch ist das kaum vorstellbar.

Ab dem 1. Januar 2024 sollen Hauseigentümer grundsätzlich verpflichtet sein, nur noch Heizungsanlagen mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie einzubauen; es sei denn, dass eine konventionelle Heizung noch vor dem 19. April 2023 bestellt wurde. In diesem Fall kann diese Anlage noch bis zum 18. Oktober 2024 eingebaut werden.

Es wird betont, dass Heizungsanlagen, die vor dem Jahresende eingebaut werden, bis zum 31. Dezember 2044 betrieben und auch repariert werden können. Ist die Heizungsanlage jedoch kein Brennwert- oder Niedertemperaturkessel, endet die Betriebsdauer spätestens 30 Jahre nach Einbau.

Für Neubaugebiete zeigt das Gesetz bereits am ersten Tag seine Wirkung. Für bestehende Gebäude hingegen oder Neubauten außerhalb solcher Neubaugebiete gibt es Übergangsfristen.
Es ist wichtig zu beachten, dass kommunale Wärmeplanungen bald für die Städte und Gemeinden Pflicht werden. So muss in Großstädten (ab 100.000 Einwohnern) bis zum 30.06.2026 und in kleineren Städten (bis 100.000 Einwohnern) erst bis zum 30.06.2028 umgestellt werden.

Doch was passiert mit Heizungen, die einwandfrei funktionieren?
Auch diese dürfen weiter betrieben werden. Für den Fall, dass Ihre Heizung kaputtgeht, gibt es Übergangslösungen und Fristen für den Austausch:

Darf ich eine neue Öl- oder Gasheizung installieren?

Es dürfen ab dem 1. Januar 2024 (bis zum Ablauf der jeweiligen Fristen) weiterhin neue Öl- und Gasheizungen installiert werden. Allerdings sollten diese ab spätestens 2029 dann einen wachsenden Anteil an erneuerbaren Energien nutzen:
  • 2029: mindestens 15 Prozent
  • 2035: mindestens 30 Prozent
  • 2040: mindestens 60 Prozent
  • 2045: 100 Prozent
Zu erneuerbaren Energien zählen Brennstoffe mit Biomasse (Biogas, Biodiesel oder e-Fuel) und Wasserstoff.

Wichtig: Nach 2026 bzw. 2028 müssen Gaskessel mit mindestens 65 Prozent grünem Gas betrieben werden.

In jedem Fall darf ab dem 1. Januar 2045 nur noch Biomasse oder Wasserstoff als Brennstoff genutzt werden.

Unterstützung und Förderung vom Bund

Der Umstieg auf erneuerbare Energien im Gebäudebereich wird staatlich gefördert. Und zwar auf Heizungen, die mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien betrieben werden.

Hierfür stehen verschiedene Zuschüsse und zinsvergünstigte Kredite zur Verfügung. Damit will der Bund sicherstellen, dass der Umstieg auf klimaneutrales Heizen für alle finanziell umsetzbar wird.

Was bedeutet das für Mieter und Vermieter?

Vermieter dürfen maximal 50 Cent pro Quadratmeter und Monat auf die Kaltmiete aufschlagen, wenn sie in eine neue Heizungsanlage investieren. Damit will man Mieter vor explodierenden Preisen schützen.

Wichtig: Wurde die Modernisierung der Heizungsanlage vom Bund gefördert, muss die Fördersumme von den Kosten abgezogen werden, bevor diese auf Mieter umgelegt werden.

Fazit: Mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz zum klimaneutralen Heizen

Mit dem neuen GEG steht Deutschland ab dem 1. Januar 2024 vor einer wichtigen Veränderung, die nicht nur den Klimaschutz weltweit stärken, sondern langfristig auch Verbrauchern zugutekommen soll.

Wenn Ihre Öl- oder Gasheizung neuwertig ist oder noch einwandfrei funktioniert, sind Sie von dem neuen Gesetz erst einmal wenig betroffen.

Benötigen Sie in den nächsten Jahren eine neue Heizung, entscheiden die gegebenen Fristen, welche Möglichkeiten Sie haben bzw. wie hoch der Anteil der erneuerbaren Energien an Ihrer Heizung betragen muss.

Der Umstieg auf klimafreundliche bzw. klimaneutrale Heizungen wird staatlich gefördert und unterstützt.

Zusätzlich spielt die kommunale Wärmeplanung eine entscheidende Rolle bei der Umsetzung der neuen Gesetzgebung. Bevor Sie also Entscheidungen treffen, sollten Sie die Rahmenbedingungen und die Marktlage sorgfältig prüfen.

Haben Sie Fragen?

Das neue GEG hat auch auf den Verkauf von Immobilien großen Einfluss.

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