Kapitalanleger aufgepasst! 5 % Abschreibung für 6 Jahre:

Foto Wie Sie als Kapitalanleger von den Neuerungen im Wohnungsbau profitieren

Wie Sie als Kapitalanleger von den Neuerungen im Wohnungsbau profitieren

Am 22. März 2024 hat der Bundesrat den Weg für die degressive Abschreibung für Neubauten freigemacht. Die neue Regelung ist insbesondere für Kapitalanleger attraktiv: Alle neu errichteten Wohngebäude, deren Baubeginn in den Zeitraum zwischen dem 01. Oktober 2023 und dem 30. September 2029 fällt, profitieren von dieser Abschreibungsmethode.

Die Neuerung ist Bestandteil des Wachstumschancengesetzes und hat zum Ziel, den Neubau in Deutschland anzukurbeln und Investitionen im Immobilienbereich attraktiver zu gestalten. Durch die degressive Abschreibung kann die Rendite bei Neubauprojekten gerade in den ersten sechs Jahren erheblich steigen.

In einer Zeit, in der der Wohnungsmarkt enorm unter Druck steht und die Nachfrage an Wohnraum kontinuierlich steigt, soll diese Regelung dazu beitragen, neuen Wohnraum zu schaffen und gleichzeitig rentable Investitionsmöglichkeiten für Kapitalanleger zu bieten.

Details zur degressiven Abschreibung

Anders als bei der linearen Abschreibung, bei der die Kosten gleichmäßig über die Nutzungsdauer verteilt werden, ermöglicht die degressive Abschreibung anfangs höhere Abschreibungssätze.

Dies geht mit einer erheblichen Steuerersparnis für Kapitalanleger in den ersten Jahren nach einer Investition einher.

Die neue Regelung gilt für Neubauten und ermöglicht eine degressive Abschreibung von 5 % pro Jahr während der ersten sechs Jahre.

Wichtig hierbei ist, dass es keine Obergrenze für die Baukosten gibt. Das begünstigt folglich Investitionen in größere Projekte.

Eine wichtige Voraussetzung für die Inanspruchnahme dieser Abschreibungsmethode ist der Effizienzstandard 55 (EH 55). Das bedeutet, dass die geförderten Gebäude einen hohen energetischen Effizienzgrad aufweisen müssen.

Die Geltungsdauer der neuen Regelung ist zeitlich begrenzt. Sie gilt für Projekte, die zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 30. September 2029 beginnen.

Hier finden Sie weitere Informationen des Bundes zur degressiven Abschreibung:

https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/kurzmeldungen/Webs/BMWSB/DE/2024/03/degressive-afa.html

Auswirkungen auf den Wohnungsbau und Kapitalanleger

Die Einführung der degressiven Abschreibung für Neubauten ist ein Schritt, um den Wohnungsbau in Deutschland anzukurbeln. Man erhofft sich daraus eine Welle an Investitionen in den Wohnungsbau, da sie einen starken finanziellen Anreiz für die Entwicklung neuer Wohnprojekte bietet.

Die Möglichkeit, in den ersten sechs Jahren 5 % der Investitionskosten abzuschreiben, verbessert die Cashflow-Position in den frühen Phasen eines Projekts erheblich. So sollen sich vor allem große Investitionen schnell amortisieren und höhere Renditen locken. Darüber hinaus bietet die höhere Abschreibung steuerliche Einsparungsmöglichkeiten, was die Investition in Neubauten attraktiver macht als die Investition in andere Anlageformen.

Es lohnt sich also aktuell mehr denn je, in Neubauten zu investieren. In diesem Zusammenhang möchten wir Sie gerne auf unser aktuelles Neubauprojekt in Pliezhausen aufmerksam machen, das von diesen neuen Regelungen profitiert und Investoren eine attraktive Anlagemöglichkeit bietet.

Hier finden Sie unsere Wohnungen, darunter auch unsere Neubau-Objekte: https://www.zicklerimmobilien.de/Wohnung-kaufen.htm

Praxisbeispiel

Anhand einer Neubauwohnung im Wert von 400.000 € möchten wir Ihnen aufzeigen, was die degressive Abschreibung in Zahlen bedeutet.

Unter der neuen Regelung können Kapitalanleger in den ersten sechs Jahren jeweils 5 % der Investitionskosten abschreiben. Für unsere Beispielwohnung beträgt der Abschreibungswert somit im ersten Jahr 20.000 €. Im zweiten Jahr können 19.000 € abgeschrieben werden. So können Käufer innerhalb von sechs Jahren maximal 106.000 € steuerlich geltend machen.

Zum Vergleich: Bei der bisher üblichen linearen Abschreibung würde der Betrag gleichmäßig über die angenommene Nutzungsdauer von 50 Jahren verteilt. Für unsere Beispielwohnung beträgt der Abschreibungswert jährlich 12.000 €. Für sechs Jahre insgesamt 72.000 € und damit deutlich geringer als durch die degressive Abschreibung.

Nach den ersten sechs Jahren haben Sie als Investor die Möglichkeit, zur linearen Abschreibung zu wechseln. Durch die Flexibilität können Sie Ihre steuerlichen Vorteile ihrer individuellen Investitionsstrategie entsprechend optimieren.

Fazit

Die Einführung der degressiven Abschreibung für Neubauten ist ein bedeutender Schritt, der den Wohnungsbau in Deutschland vorantreiben soll.

Diese Regelung, die 5 % Abschreibung für sechs Jahre auf Neubauten ohne Baukostenobergrenze und mit einem Effizienzstandard von mindestens 55 vorsieht, bietet Kapitalanlegern erhebliche Steuervorteile und erhöht die Attraktivität von Investitionen in den Immobilienmarkt enorm.

Bauprojekte sollen attraktiver werden und durch die zeitlich begrenzte Möglichkeit der degressiven Abschreibung soll eine Dringlichkeit geschaffen werden, mit den Projekten schneller zu beginnen. So will man dem Wohnraummangel in Deutschland entgegenwirken.

Auch fördert sie den Bau von energieeffizienten und modernen Wohngebäuden, da nur solche nach der neuen Regelung degressiv abgeschrieben werden können.

Denkbar sind auch künftige Anpassungen in dieser Gesetzgebung, um den Wohnungsmarkt weiter zu stabilisieren und zu unterstützen.

Sehen Sie sich hier unser aktuelles Neubauprojekt in Pliezhausen an. Es entspricht allen Anforderungen, um sie degressiv abschreiben zu können: https://www.zicklerimmobilien.de/Wohnung-kaufen.htm