Checkliste Energieausweis
In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen, was es zu beachten gilt, wenn Sie einen Energieausweis für Ihre Immobilie erstellen lassen und welche Informationen Sie dafür benötigen.
Rechtliche Informationen
Wenn Sie in Deutschland eine Immobilie verkaufen, vermieten oder verpachten, benötigen Sie zwingend einen gültigen Energieausweis.
Der Energieausweis ist in der Energiesparverordnung (EnEV) geregelt und gibt Auskunft über den energetischen Zustand eines Gebäudes (Dämmung, Heizung, Warmwasser, Effizienzklasse).
Der Energieausweis wird für fast alle Gebäude in Deutschland benötigt. Ausnahmen gibt es für:
Der Energieausweis ist in der Energiesparverordnung (EnEV) geregelt und gibt Auskunft über den energetischen Zustand eines Gebäudes (Dämmung, Heizung, Warmwasser, Effizienzklasse).
Der Energieausweis wird für fast alle Gebäude in Deutschland benötigt. Ausnahmen gibt es für:
- Denkmalgeschützte Immobilien.
- Kleine Immobilien (<50 m²).
- Gebäude, die nicht zum Wohnen genutzt werden (z. B. Werkstätten)
- Ungenutzte oder leer stehende Gebäude, in denen weder eine Heizung noch eine Klimaanlage verwendet wird.
Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis
Es gibt zwei verschiedene Arten von Energieausweisen: den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis. Welchen Energieausweis benötigen Sie?
Der Verbrauchsausweis wird aufgrund der Verbrauchswerte der vergangenen drei Jahre erstellt.
Der Bedarfsausweis wird aufgrund Ihrer Angaben zum Gebäude erstellt. Hier benötigen Sie Informationen zu Sanierungen, Dämmungen, Fenstern, Türen oder zur Heizungsanlage.
Eigentümer können selbst wählen, welchen Energieausweis Sie erstellen lassen. Ausnahmen gibt es jedoch.
In folgenden Fällen ist der Bedarfsausweis Pflicht:
Der Verbrauchsausweis wird aufgrund der Verbrauchswerte der vergangenen drei Jahre erstellt.
Der Bedarfsausweis wird aufgrund Ihrer Angaben zum Gebäude erstellt. Hier benötigen Sie Informationen zu Sanierungen, Dämmungen, Fenstern, Türen oder zur Heizungsanlage.
Eigentümer können selbst wählen, welchen Energieausweis Sie erstellen lassen. Ausnahmen gibt es jedoch.
In folgenden Fällen ist der Bedarfsausweis Pflicht:
- Neubauten. Hier liegen keine Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre vor.
- Mehrfamilienhäuser, die noch nicht die Wärmeschutzverordnung von 1977 einhalten und die weniger als fünf Wohneinheiten haben.
- Immobilien, die gerade erst wesentliche Sanierungen der Fassade oder der Dämmung durchlaufen haben. Auch hier stehen noch keine zuverlässigen Verbrauchsdaten vor.
Checkliste Energieausweis
Welche Angaben benötigen Sie für einen Energieausweis?
- Sie benötigen Gebäudedaten: Anschrift, Gebäudetyp, Baujahr, Anzahl Wohnungen
- Ist der Keller beheizt oder unbeheizt?
- Wie alt ist die Heizungsanlage?
- Wann wurde das Haus saniert?
- Benötigen Sie den Energieausweis für eine Wohnung oder für das gesamte Gebäude?
- Angaben zur Wohnfläche und dem Leerstand
- Wie wird gelüftet? (Fensterlüftung, Schachtlüftung, mit/ohne Wärmerückgewinnung)
- Werden alternative Energieversorgungssysteme für Heizung, Lüftung, Warmwasser oder Kühlung genutzt?
- Angaben zur Heizungsanlage (Heizungssystem und Brennstoff)
- Angaben zu den Fenstern und Türen
- Angaben zur WärmedämmungBrennstoffverbrauch der letzten drei Jahre: Welcher Brennstoff wurde, in welchen Einheiten, in welchem Zeitraum verbraucht? Denken Sie daran, diese Werte auch für zusätzliche Öfen oder Heizungen anzugeben. (Nachweise beilegen!)
- Ist der Wärmebedarf für die Warmwasserbereitung in den o. a. Verbrauchswerten bereits enthalten?
Haben Sie Fragen?
In unserem Verkaufssystem ist die Erstellung eines Energieausweises inklusive – wir beantragen ihn für Sie und stellen die erforderlichen Informationen zusammen.
Rufen Sie uns bei Fragen an oder schreiben Sie uns hier, wir helfen Ihnen weiter.
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